Hygienekonzept
Nach den Handlungsempfehlungen des DEOGA Niedersachsen „ Wiedereintritt unter der Corona-Krise, Stand 14.05.20 und der „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandards „ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) vom 29.04.2020 richtet.
Gekennzeichnet ist die Betriebsausübung unter fortlaufenden Corona-Erschwernissen von der Einhaltung der definierten Abstandpflichten und den betrieblichen Vorgaben für einen hygienetechnischen Umgang mit dem Coronavirus.
1.
Bei allen Überlegungen muss ein Mindestabstand berücksichtigt werden und ist verpflichtend
einzuhalten. Sollte dieser nicht eingehalten werden können, ist der geeignete Mund- und
Nasenschutz zu tragen. Der Zutritt/Aufenthalt in dem Aufenthaltsraum ist nur mit einem
Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Die Tische sind nach den Abstandsregeln ausgerichtet und die
Anzahl der Stühle angepasst.
Körperkontakt, Händeschütteln, Schulterklopfen im Vorbeigehen sind nicht erlaubt. Kommuniziert
wird mit dem Mindestabstand. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist
die Schutzmaske zu tragen . Die Verhaltensregeln sind durch Aushang am Eingang zu beachten.
Im Armbeuge husten/niesen. Häufiges gründliches Händewaschen ist zu beachten.
Die Gäste haben bei Ankunft oder bereits bei Ihrer Buchung Ihre vollständigen Personalien, wie
es die Dokumentationspflicht vorsieht, mit zu teilen.
2.
Die aushängenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. Desinfektionsspender stehen
bereit und sind vor betreten und Verlassen der Beherbergungsstätte zu benutzen. Einmalhandschuhe
für die Gäste werden bereit gehalten wenn keine eigenen mit dabei sind.
3.
Jeder Gast hat seine eigene Bettwäsche mit zu bringen und ordnungsgemäß sein Bett in seinem
Zimmer damit zu beziehen.
4.
Die Wegemarkierungen in der Beherbergungsstätte sind zu beachten und zu befolgen. Wo möglich,
sind Laufwege als Einbahnstraßen markiert.
5.
Die Zimmer dürfen maximal nur als Doppelzimmer mit höchstens zweit unterschiedlichen
Haushalten belegt werden. Auch die getrennten Bäder/WC dürfen maximal nur von 2
unterschiedlichen Haushalten genutzt werden. Häufiges Lüften der Räume, insbesondere nach der
Reinigung, ist vorzunehmen. Mundschutz wird auf den Etagen getragen und ist Pflicht, nicht aber in
den Zimmern.
6.
In den Toiletten und Bädern sind die Seifen- und Desinfektionsspender aufzustellen. Jeder Gast hat
seine eigenen Handtücher mit zu bringen und zu verwenden.
7.
In den Bäder und die WCs sind die Lüftungen zu betätigen sowie häufiges Lüften durch öffnen der
Fenster vorzunehmen.
8.
Die Tische/Gäste an Tische sind so platziert, das die Gäste stets den Mindestabstand zueinander
haben (Ausnahme Wohngemeinschaften) Buffetangebote zur Selbstbedienung sind verboten.
Ausnahme: Anreichen durch Mitarbeiter. Es sind die Aushänge zu den Abstands- und die Zutritts-
verbote in den Küchen- und Speisebereichen zu beachten.
9.
Geschirr, Besteck und Gläser mit Servierhandschuhen eindecken, alternativ Besteck auf
Teller (ggf. mit Folie abdecken) ggf. können Getränketabletts auf den Tisch gestellt werden
Wo die Gäste Ihre eigenen Getränke selbst vom Tablett nehmen können.
Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen/desinfizieren, bevor wieder
sauberes Geschirr angefasst wird. Abstand und Verbote des Zutritts sind strikt zu befolgen.
10.
Auf dem Terrasse/Außenbereich der Beherbergungsstätte sind die Terrassenmöbel, um den
Mindestabstand einzuhalten. Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste selbst bedienen sind
nicht erlaubt, auch die Selbstbedienungs-Theken sind verboten. Abholungen von Tellergerichten
sind erlaubt und es ist konsequent auf den Mindestabstand bei einer Schlangenbildung zu achten.